FB Polizei > Studium >
Ablauf  Prüfungsordnung  Studienordnung  Curriculum  Bewerbung  Literatur


Studium

Der Weg zur "Polizeikommissarin"  / zum "Polizeikommissar"

Die folgenden Seiten geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Ausbildung zur Polizeikommissarin /zum Polizeikommissar und das berufliche Tätigkeitsfeld nach erfolgreichem Studium.


Zugangsvoraussetzungen

1. Schutzpolizei und Kriminalpolizei

Schulabschluß: Fachhochschulreife oder Abitur
Alter: bis 31 Jahre (Ausnahmen sind möglich, zu erfragen bei der Werbe- und Einstellungsstelle in Eutin)
Körpergröße (nur für Schutzpolizei): Frauen mindestens 1,60 m, Männer mindestens 1,65 m

Sie müssen jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten und aus ärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sein.

2. Wasserschutzpolizei

Zusätzlich zu den Voraussetzungen die für die Schutzpolizei gelten, müssen Sie im Besitz des nautischen Befähigungszeugnisses AMW/Erster Offizier oder BGW oder des maschinentechnischen Befähigungszeugnisses CTW/Zweiter technischer Offizier sein oder über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung und Erfahrungen verfügen, die für den Wasserschutzpolizeidienst benötigt werden. Dies sind u.a. Marineoffiziere und Ingenieure.

Marineoffiziere: Tätig im seemännischen und nautischen Dienst der Bundesmarine, mindestens im Besitz des Leistungsnachweises I für Wachhabende Offiziere, mit mindestens einjähriger Tätigkeit als Wachoffizier auf Seefahrzeugen der Marine und im Besitz des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den Seefunkdienst oder Marineoffiziere, die mindestens ein Jahr im Verwendungsbereich Schiffstechnischer Dienst auf Seefahrzeugen der Marine tätig waren.

Ingenieure: Diplomingenieure (FH) der Fachrichtung Schiffbau, Schiffsmaschinenbau, Elektrotechnik.
Alle Voraussetzungen gelten auch für Bewerberinnen und Bewerber mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit,

Studienziel

Im Studiengang "Öffentliche Sicherheit" sollen Sie als Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes durch Lehre und Studium auf das verantwortungsvolle berufliche Tätigkeitsfeld der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes vorbereitet werden. Sie müssen lernen, komplexe Sachverhalte aus den Aufgabenfeldern der Polizei zu erkennen, zu erfassen, zu beurteilen und die sich daraus ergebenden erforderlichen Maßnahmen veranlassen oder selbst durchführen zu können. Sie sollen auch in die Lage versetzt werden, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Lehre und Studium haben damit die Vermittlung einer fachlichen und sozialen Handlungskompetenz zum Ziel und fördern zugleich die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Dabei ist der Verbindung von Wissenschaft und Praxis besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Lehre hat nicht nur zur Auseinandersetzung mit der Berufswirklichkeit anzuleiten, sondern sie hat gleichzeitig auch die Verbindung herzustellen zwischen fachspezifischer Problemlösung und der Fähigkeit, fachübergreifende Handlungszusammenhänge zu erkennen und berufliche Aufgaben situationsgerecht unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu lösen.

Die Studierenden sollen zu engagiertem, verantwortungsbewusstem, aber auch bürgernahem Handeln befähigt werden. Hinsichtlich der polizeilichen Aufgaben wird verdeutlicht, dass der Staat seinen Zweck nicht allein in sich, sondern im Menschen findet und nur soweit und solange politisch legitimiert ist und bleibt, wie er diesen Zweck erfüllt. Gleichzeitig sollen die Studierenden erkennen, dass der Staat wesentlich durch seine Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten repräsentiert wird, deren Ansehen und Glaubwürdigkeit das Verhältnis zum Bürger prägen. Deshalb gilt es zu vermitteln, dass Vorbildlichkeit und Verantwortungsbewusstsein, Selbstdisziplin und Gelassenheit, Toleranz und Souveränität untrennbar mit dem Berufsbild der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verbunden sind. Die charakterlichen Merkmale beeinflussen die polizeiliche Arbeit und ermöglichen den notwendigen Respekt. Autorität und Vertrauen werden so am ehesten gewonnen.

Von besonderer Bedeutung ist deshalb auch, den Studierenden die Vorbild- und Führungsfunktion von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des gehobenen Dienstes transparent zu machen und zu vermitteln, dass Führung der moralischen Stärke bedarf und hohe Ansprüche an Gerechtigkeitssinn und Haltung zu stellen sind, deren Vorhandensein sich im täglichen Dienst stets auf das Neue zu erweisen hat.

Das Studium soll so eine fachliche und fachübergreifende Orientierung gewährleisten, die Befähigung zu lebenslangem und selbständigem Lernen schaffen, sowie Wissenschaft als Prozess und die Bedeutung der Wissenschaft für die Praxis erfahrbar machen. Ausgangspunkt dafür ist auch die Bereitschaft der Studierenden zu verstärktem eigenständigen Arbeiten, die vor allem durch die angebotenen Seminare, Projekte und Hausarbeiten, aber auch Übungen und Klausurenkurse gefördert werden soll.

Die Studienpläne geben für die einzelnen Fächer lediglich einen Rahmen vor, der für aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und polizeilicher Praxis offen ist und vor dem Hintergrund der genannten Zielsetzungen ein Höchstmaß an Flexibilität und Zukunftsorientierung gewährleisten soll.


Besondere Studienbedingungen

Allgemeines

Gegenüber den Studierenden an externen Hochschulen haben Studierende im Fachbereich Polizei einen gewissen Sonderstatus. Zum einen sind sie Studierende an einer Fachhochschule, zum anderen aber findet ihre studentische Freiheit in den beamtenrechtlichen Pflichten ihre Grenzen.
Das bedeutet, dass für Studierende im Fachbereich Polizei bei den im Vorlesungsplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht besteht.


Seitenanfang

drucken