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Informationen für Studierende
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Die Geschäftstelle ist zentrale Anlaufstelle für alle studentischen Angelegenheiten. |
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Es betreuen Sie:
Frau Franck [Haus A, Raum 112] Frau Jalandt [Haus A, Raum 113] |
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Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: |
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Montag - Donnerstag |
08.00 - 13.00 Uhr |
14.00 - 16.30 Uhr |
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Freitag |
08.00 - 13.00 Uhr |
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Personalbogen, StudenteStudienbescheinigungen |
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Zum Studienbeginn hat jede / jeder Studierende einen Personalbogen auszufüllen. Diese Bögen werden während der Einführungswoche bei den jeweiligen Dienstherren bzw. Arbeitgebern ausgehändigt und sind, wenn sie dort nicht wieder eingesammelt werden, zu Studienbeginn in der Geschäftsstelle des Fachbereichs (Haus A, 2. Untergeschoss, Raum 112 oder 113) abzugeben.
Für die Dauer des Studiums stellt die Hochschule einen Studentenausweis aus, der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden kann. Dafür wird ein Passfoto benötigt, auf dessen Rückseite der Name und der Studienjahrgang vermerkt sein müssen. Bitte wenden Sie sich auch insoweit möglichst frühzeitig an die Geschäftsstelle. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen, die zwecks Vorlage bei anderen Behörden etc. benötigt werden, kann ebenfalls in der Geschäftsstelle beantragt werden. |
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Vorlesungszeiten, Lehrräume |
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Für die Lehrveranstaltungen in Reinfeld gelten grundsätzlich folgende Zeiten: |
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08.30 Uhr - 10.05 Uhr |
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10.30 Uhr - 12.05 Uhr |
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13.00 Uhr - 14.35 Uhr |
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15.00 Uhr - 16.35 Uhr |
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Vorlesungen und größere Veranstaltungen finden im Audimax in Haus B statt. Die übrigen Lehrgruppen- und DV-Schulungsräume befinden sich in Haus C.
Die Hochschule ist bemüht, die Räume in einem einwandfreien Zustand bereitzustellen. Sie ist dabei auf die Hilfe aller angewiesen. Bitte hinterlassen Sie die Räume so, dass die nachfolgenden Veranstaltungen ohne Beeinträchtigungen stattfinden können. Bitte melden Sie Schäden in den Räumen oder am Mobiliar umgehend den Hausmeistern Herrn Bohnsack oder Herrn Steinforth (Haus A, 2. Untergeschoss, Raum 111).
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Krankmeldungen, Dienstbefreiung, Sonder- und Erholungsurlaub |
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Das Studium ist auch für die Studierenden in Reinfeld eine dienstliche Veranstaltung mit einer entsprechenden Verpflichtung zur Anwesenheit.
Die Krankmeldung hat vor Lehrveranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle (nicht bei Ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber) zu erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten ist spätestens nach dem dritten Tage ein ärztliches Attest einzureichen (das Wochenende zählt mit). Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist bei kürzeren Krankheitszeiten auch dann erforderlich, wenn Leistungsnachweise wie z.B. Klausuren, Prüfungsgespräche usw. versäumt werden.
Dienstbefreiung und Sonderurlaub bedürfen der Genehmigung durch den Fachbereichsleiter. Entsprechende Anträge sollen möglichst eine Woche vor dem jeweiligen Termin bei der Geschäftsstelle mittels der dort erhältlichen Antragsformulare eingereicht werden. Die Dienstbefreiung erfolgt im Allgemeinen in Anlehnung an § 52 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Die Gewährung von Sonderurlaub richtet sich nach den je nach Sitz des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers maßgebenden landesspezifischen Regelungen.
Erholungsurlaub (in der Regel 26 Arbeitstage bzw. ab Vollendung des 30. Lebensjahres 29 Arbeitstage pro Jahr) wird in den vorlesungsfreien Zeiten gewährt, die von der Hochschule festgelegt werden. Restzeiten sind in den berufspraktischen Studienzeiten zu nehmen und bei den Dienstherren bzw. Arbeitgebern zu beantragen. |
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Anmeldung in der Gemeinde |
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Wer länger als sechs Monate überwiegend vor Ort lebt, ist verpflichtet, sich in der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Reinfeld bittet alle Studierenden, für die das zutrifft, sich am Ort anzumelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus erhältlich. |
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Gemeinde Reinfeld - Rathaus - Paul-von-Schoenaich-Str. 14 23858 Reinfeld Tel. 04533 / 2001 - 0 |
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Montag, Mittwoch und Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
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Donnerstag |
16.00 - 18.00 Uhr |
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