Die Bibliothek des Fachbereichs Rentenversicherung ist eine wissenschaftliche Bibliothek mit Präsenz- und Ausleihbeständen, die gegenwärtig noch nicht am Leihverkehr der deutschen Bibliotheken teilnimmt. Der Bestand der Bibliothek orientiert sich an den Interessen der genannten Bildungseinrichtung.
Änderungen der allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
Zulassung zur Benutzung
Zur Benutzung zugelassen sind alle Angehörigen der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung. Andere Personen und Institutionen können auf Antrag zur Benutzung zugelassen werden.
Ausstattung
Die zweigeschossige Bibliothek hat eine Gesamtfläche von 140m².
Im unteren Geschoss befinden sich neben dem Ausleihtresen und den Arbeitsplätzen des Bibliothekspersonals der Bestand an Büchern und Loseblattsammlungen in systematischer Freihandaufstellung.
Den Benutzern stehen ein Kartenkopierer in einem abgeschlossenem Kopierraum und 3 PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. An den PC-Arbeitsplätzen sind sowohl Recherchen im Online-Katalog der Bibliothek als auch CD-ROM-Recherchen im Einzelplatzbetrieb möglich. Die PCs sind mit einem kostenfreien Internetzugang und einem Drucker ausgestattet.
Im oberen Geschoss befinden sich der Zeitschriftenlesesaal mit einer Zeitungslese-Ecke und 14 Stillarbeitsplätzen. Von hier besteht Zugang zur bestuhlten Dachterasse.
Ausleihe
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können von den Studierenden bis zu zehn Medien gleichzeitig entliehen werden.
Von der regulären Ausleihe ausgenommen sind einzelne Zeitschriftenhefte, gebundene Zeitschriftenbände, Loseblattsammlungen sowie alle als Präsenz gekennzeichneten Bestände.
Kurz- und Sonderausleihe
Einzelne Zeitschriftenhefte sowie als Präsenz gekennzeichnete Bestände können - mit Ausnahme von Loseblattsammlungen und wertvollen Werken - während der Schließungszeiten der Bibliothek in Ausnahmefällen kurzfristig entliehen werden, d.h. über das Wochenende oder über Nacht.
Die Ausgabe dieser Bestände beginnt eine halbe Stunde vor Schließung der Bibliothek. Die Rückgabefrist endet eine Stunde nach Öffnung der Bibliothek am nächsten Öffnungstag.
Leihfristen und Verlängerungen
Die Leihfrist beträgt für StudentInnen im Regelfall eine Woche, für DozentInnen, Lehrbeauftragte und VerwaltungsmitarbeiterInnen vier Wochen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist von vornherein verlängert werden. Die Dauer der Leihfrist kann sich in Verbindung mit den vorlesungsfreien Zeiten verlängern.
Entliehenen Medien können zweimal um je eine Woche verlängert werden, wenn sie nicht von anderer Seite vorbestellt sind. Die Verlängerung kann auch telefonisch erfolgen (Tel. 04533 / 730 - 1212).
Bei verspäteter Rückgabe ist eine Verlängerung nicht möglich.
Vormerkungen
Entliehene Medien können von den BenutzerInnen vorgemerkt werden, die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
Ausweisverlust
Bei Verlust des Bibliotheksausweises ist die Bibliothek unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht und entsteht der Bibliothek durch die unberechtigte Benutzung des Ausweises ein Schaden, so haftet die Benutzerin / der Benutzer für den Schaden.
Internetzugang
Den Studierenden des Fachbereichs Rentenversicherung steht während der Öffnungszeiten der Bibliothek ein kostenloser Internetzugang zur Verfügung.
Es gilt die Benutzungsordnung für den Internetzugang die vorab durch Unterschrift anerkannt werden muß.
Der Internetzugang ist zu Studienzwecken freigegeben, d. h. zu wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen der Aus- und Fortbildung.
Anschaffungsvorschläge
Unser Ziel ist es, Sie mit aktueller Literatur zu versorgen. Aber - auch uns entgeht das eine oder andere schon mal...
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