FB Rentenversicherung > Studium Studium Fachbereich Rentenversicherung
Modulbeschreibungen Prüfungsrichtlinien: Richtlinie Klausuren Richtlinie Präsentationen Merkblatt Praxistests Richtlinie Fachgespräche Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium. Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird. Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der Fachhochschulreife, einer anderen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung oder eines als dem gleichwertig anerkannten Bildungsstandes. Die Entscheidung über die Einstellung trifft nach Durchführung eines Auswahlverfahrens der jeweilige Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die Bewerbungen sind daher direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu richten. Einstellungstermin ist jeweils der 01. August des Jahres. Die maßgebenden Bewerbungsfristen sind regional unterschiedlich, enden jedoch im Regelfall bereits im Herbst des vorausgehenden Jahres. Nähere Auskünfte erhalten Sie unmittelbar bei den nachfolgenden Trägern der Deutschen Rentenversicherung, die derzeit ihre Nachwuchskräfte länderübergreifend zum Studium an den Fachbereich Rentenversicherung entsenden: Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Sitz Laatzen Lange Weihe 1-4 30875 Laatzen Tel. 0511 / 829 - 0 Standort Braunschweig Kurt-Schuhmacher-Straße 20 38102 Braunschweig Tel. 0531 / 7006 - 0 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Sitz Leipzig Georg-Schuhmann-Straße 146 04159 Leipzig Tel. 0341 / 5 50 55 Standort Erfurt Kranichfelder Straße 3 99097 Erfurt Tel. 0361 / 482 - 0 Standort Halle Paracelsusstraße 21 06114 Halle Tel. 0345 / 213 - 0 Deutsche Rentenversicherung Nord Sitz Lübeck Ziegelstraße 150 23556 Lübeck Tel. 0451 / 485 - 0 Standort Hamburg Friedrich-Ebert-Damm 245 22159 Hamburg Tel. 040 / 5300 - 0 Standort Neubrandenburg Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg Tel. 0395 / 370 - 0 Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Huntestraße 11 26135 Oldenburg Tel. 0441 / 927 - 0 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle studentischen Angelegenheiten. Es betreut Sie:
Frau Tanja Franck (Haus A, Raum 112) Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 07.45 - 12.45 Uhr und 13.45 - 16.45 Uhr Freitag 07.45 - 12.45 Uhr Personalbogen, Studentenausweis, Studienbescheinigungen Zum Studienbeginn gibt jede / jeder Studierende einen ausgefüllten Personalbogen mitsamt zwei aktuellen Passfotos (bitte Name und Studienjahrgang auf der Rückseite vermerken!) in der Geschäftsstelle ab. Diese Personalbögen werden während der Einführungswoche bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern ausgegeben und im Regelfall von dort anschließend gesammelt an die Geschäftsstelle weitergeleitet. Für die Dauer des Studiums stellt die Geschäftsstelle einen Studentenausweis aus, der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden kann. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen, die zwecks Vorlage bei anderen Einrichtungen benötigt werden, erfolgt auf Antrag ebenfalls durch die Geschäftsstelle. Vorlesungszeiten, Lehrräume Für Lehrveranstaltungen in Reinfeld gelten grundsätzlich folgende Zeiten: 08.15 - 09.15 Uhr 09.30 - 10.30 Uhr 10.45 - 11.45 Uhr 12.45 - 13.45 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr 15.30 - 16.30 Uhr 16.45 - 17.45 Uhr Vorlesungen und größere Veranstaltungen finden im Audimax in Haus B statt. Die übrigen Lehr-, Arbeitsgruppen- und DV-Schulungsräume befinden sich in Haus C.
Die Hochschule ist bemüht, die Räume in einem einwandfreien Zustand bereitzustellen. Sie ist dabei auf die Hilfe aller angewiesen. Bitte hinterlassen Sie die Räume so, dass die nachfolgenden Veranstaltungen ohne Beeinträchtigungen stattfinden können. Bitte melden Sie Schäden in den Räumen oder am Mobiliar umgehend den Hausmeistern Herrn Bohnsack oder Herrn Raht (Haus A, Raum 111).
Krankmeldungen, Dienstbefreiung, Sonder- und Erholungsurlaub Die Lehrveranstaltungen während der fachtheoretischen Studiensemester sind dienstliche Veranstaltungen im arbeitsrechtlichen Sinne mit Verpflichtung zur Anwesenheit. Krankmeldungen müssen vor Lehrveranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle (nicht bei Ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber) erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten ist spätestens nach dem dritten Tage ein ärztliches Attest einzureichen (das Wochenende zählt mit). Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist bei kürzeren Krankheitszeiten auch dann erforderlich, wenn Prüfungen wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen usw. versäumt werden.
Erholungsurlaub (in der Regel 26 Arbeitstage pro Jahr) wird in den vorlesungsfreien Zeiten gewährt, die von der Hochschule im Vorwege festgelegt werden. Restliche Urlaubstage sind grundsätzlich während der berufspraktischen Studiensemester zu nehmen und bei den Arbeitgebern zu beantragen.
Anmeldung in der Gemeinde
Wer länger als sechs Monate überwiegend vor Ort lebt, ist verpflichtet, sich in der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Reinfeld bittet alle Studierenden, für die das zutrifft, sich am Ort anzumelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus erhältlich. Gemeinde Reinfeld Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr |