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Studium Fachbereich Rentenversicherung

                    Modulbeschreibungen
                    (PDF-Datei)

                     Prüfungsrichtlinien:

                     Richtlinie Klausuren
                     (PDF-Datei)
                      
                     
Richtlinie mündliche Prüfungen
                     (PDF-Datei)

                     Richtlinie Präsentationen
                     (PDF-Datei)

                     Richtlinie Hausarbeiten
                     (PDF-Datei)                     

                     Richtlinie Bachelorarbeiten
                     (PDF-Datei)                    

                     Richtlinie Projektberichte
                     (PDF-Datei)   
   

  
                   Richtlinie Praxistests
                     (PDF-Datei)

                     Merkblatt Praxistests
                     (PDF-Datei)

                     Richtlinie Fachgespräche
                     (PDF-Datei)

                     Richtlinie Beratungsgespräche
                     (PDF-Datei)

                     Richtlinie Praxisberichte
                     (PDF-Datei)


Zulassung und Bewerbung

Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium.

 

Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird.

 

Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der Fachhochschulreife, einer anderen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung oder eines als dem gleichwertig anerkannten Bildungsstandes.

 

Die Entscheidung über die Einstellung trifft nach Durchführung eines Auswahlverfahrens der jeweilige Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Die Bewerbungen sind daher direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu richten.

 

Einstellungstermin ist jeweils der 01. August des Jahres. Die maßgebenden Bewerbungsfristen sind regional unterschiedlich, enden jedoch im Regelfall bereits im Herbst des vorausgehenden Jahres.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie unmittelbar bei den nachfolgenden Trägern der Deutschen Rentenversicherung, die derzeit ihre Nachwuchskräfte länderübergreifend zum Studium an den Fachbereich Rentenversicherung entsenden: 

 

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

 

Sitz Laatzen 

Lange Weihe 1-4 

30875 Laatzen 

Tel. 0511 / 829 - 0

  

Standort Braunschweig 

Kurt-Schuhmacher-Straße 20 

38102 Braunschweig 

Tel. 0531 / 7006 - 0

 

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

 

Sitz Leipzig 

Georg-Schuhmann-Straße 146 

04159 Leipzig 

Tel. 0341 / 5 50 55

  

Standort Erfurt 

Kranichfelder Straße 3 

99097 Erfurt 

Tel. 0361 / 482 - 0

  

Standort Halle 

Paracelsusstraße 21 

06114 Halle 

Tel. 0345 / 213 - 0

 

Deutsche Rentenversicherung Nord

 

Sitz Lübeck 

Ziegelstraße 150 

23556 Lübeck 

Tel. 0451 / 485 - 0

  

Standort Hamburg 

Friedrich-Ebert-Damm 245 

22159 Hamburg 

Tel. 040 / 5300 - 0

  

Standort Neubrandenburg 

Platanenstraße 43 

17033 Neubrandenburg 

Tel. 0395 / 370 - 0

 

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

 

Huntestraße 11 

26135 Oldenburg 

Tel. 0441 / 927 - 0

 

Allgemeine Studieninformationen

 

      Geschäftsstelle

 

Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle studentischen Angelegenheiten.

 

Es betreut Sie:

 

Frau Tanja Franck        (Haus A, Raum 112)

 

Öffnungszeiten:

 

Montag - Donnerstag        07.45 - 12.45 Uhr und 13.45 - 16.45 Uhr

 

Freitag                            07.45 - 12.45 Uhr

 

             Personalbogen, Studentenausweis, Studienbescheinigungen

 

Zum Studienbeginn gibt jede / jeder Studierende einen ausgefüllten Personalbogen mitsamt zwei aktuellen Passfotos (bitte Name und Studienjahrgang auf der Rückseite vermerken!) in der Geschäftsstelle ab. Diese Personalbögen werden während der Einführungswoche bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern ausgegeben und im Regelfall von dort anschließend gesammelt an die Geschäftsstelle weitergeleitet.

 

Für die Dauer des Studiums stellt die Geschäftsstelle einen Studentenausweis aus, der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden kann. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen, die zwecks Vorlage bei anderen Einrichtungen benötigt werden, erfolgt auf Antrag ebenfalls durch die Geschäftsstelle.

 

            Vorlesungszeiten, Lehrräume

 

Für Lehrveranstaltungen in Reinfeld gelten grundsätzlich folgende Zeiten:

 

08.15 - 09.15 Uhr

 

09.30 - 10.30 Uhr

 

10.45 - 11.45 Uhr

 

12.45 - 13.45 Uhr

 

14.00 - 15.00 Uhr

 

15.30 - 16.30 Uhr

 

16.45 - 17.45 Uhr

 

Vorlesungen und größere Veranstaltungen finden im Audimax in Haus B statt. Die übrigen Lehr-, Arbeitsgruppen- und DV-Schulungsräume befinden sich in Haus C.

 

Die Hochschule ist bemüht, die Räume in einem einwandfreien Zustand bereitzustellen. Sie ist dabei auf die Hilfe aller angewiesen. Bitte hinterlassen Sie die Räume so, dass die nachfolgenden Veranstaltungen ohne Beeinträchtigungen stattfinden können. Bitte melden Sie Schäden in den Räumen oder am Mobiliar umgehend den Hausmeistern Herrn Bohnsack oder Herrn Raht (Haus A, Raum 111).

 

             Krankmeldungen, Dienstbefreiung, Sonder- und Erholungsurlaub

 

 

Die Lehrveranstaltungen während der fachtheoretischen Studiensemester sind dienstliche Veranstaltungen im arbeitsrechtlichen Sinne mit Verpflichtung zur Anwesenheit.

 

Krankmeldungen müssen vor Lehrveranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle (nicht bei Ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber) erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten ist spätestens nach dem dritten Tage ein ärztliches Attest einzureichen (das Wochenende zählt mit). Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist bei kürzeren Krankheitszeiten auch dann erforderlich, wenn Prüfungen wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen usw. versäumt werden.


Dienstbefreiung und Sonderurlaub während der fachtheoretischen Studiensemester bedürfen der Genehmigung durch den Dekan des Fachbereichs. Entsprechende Anträge sollen möglichst eine Woche vor dem jeweiligen Termin bei der Geschäftsstelle mittels der dort erhältlichen Antragsformulare eingereicht werden. Die Dienstbefreiung erfolgt in Abstimmung mit dem betreffenden Arbeitgeber in Anlehnung an die maßgebenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Gewährung von Sonderurlaub richtet sich nach den je nach Sitz des Arbeitgebers maßgebenden landesspezifischen Regelungen.

 

Erholungsurlaub (in der Regel 26 Arbeitstage pro Jahr) wird in den vorlesungsfreien Zeiten gewährt, die von der Hochschule im Vorwege festgelegt werden. Restliche Urlaubstage sind grundsätzlich während der berufspraktischen Studiensemester zu nehmen und bei den Arbeitgebern zu beantragen.

 

             Anmeldung in der Gemeinde

 

 

Wer länger als sechs Monate überwiegend vor Ort lebt, ist verpflichtet, sich in der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde Reinfeld bittet alle Studierenden, für die das zutrifft, sich am Ort anzumelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus erhältlich.

 

 

Gemeinde Reinfeld
- Rathaus -
Paul-von-Schoenaich-Str. 14
23858 Reinfeld
Tel. 04533 / 2001 - 0

 

 

Sprechzeiten:

 

Montag, Mittwoch und Freitag    08.00 - 12.00 Uhr

 

Donnerstag                             16.00 - 18.00 Uhr

 

 


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