| FB Steuerverwaltung > Studium > Vergütung Allgemeines Zugangsvoraussetzungen Theorie Lehrpläne Praxis Zeitlicher_Ablauf Vergütung Bewerbung Rechtliche_Grundlagen
Vergütung Das Land Schleswig-Holstein finanziert Ihr Studium. Studiengebühren gibt es nicht. Im Gegenteil: Sie erhalten vom Beginn Ihrer Ausbildung bis zur bestandenen Abschlußprüfung jeden Monat im voraus sog. "Anwärterbezüge". Darüber hinaus können Sie noch Zulagen für vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen, z.B. für einen ersten Bausparvertrag. Der sogenannte Anwärtergrundbetrag beläuft sich zur Zeit auf 959,30 €. Sie genießen also den Vorteil, Ihre Ausbildung nicht selbst oder mit Hilfe Ihrer Eltern finanzieren zu müssen!
Allgemeines Zugangsvoraussetzungen Theorie Lehrpläne Praxis Zeitlicher_Ablauf Vergütung Bewerbung Rechtliche_Grundlagen
Seitenanfang |